Handel und Handwerk

"Verfassung" der Gesamtgilde


Rotes Buch

Goldschmiede

Kramer

Buchdrucker


  

Das "Rote Buch", ca. 1410 (Bildnachweis)
  
Das "Rote Buch", benannt nach den roten Kapitelüberschriften, belegt den Zusammenschluß von 17 münsterischen Handwerker-Bruderschaften zur sogenannten "Gesamtgilde", die kurz nach 1400 entstand. In diesem Dokument wurde festgesetzt, wie die Gesamtgilde in der Folgezeit ihre geschäftlichen Angelegenheiten regelte. Durch diesen Schritt konnten die Handwerker überdies ihren Einfluß auf das politische Leben beträchtlich erweitern. Sie entsandten bald eigene Vertreter in den Stadtrat. Ihre obersten Repräsentanten, die "Alderleute", erlangten in wichtigen gerichtlichen Fragen ein Vetorecht. Im Laufe der Zeit gelang es den Gilden sogar, die Position der alteingesessenen städtischen Führungsschicht, der Erbmänner, in den Verfassungsorganen der Stadt zu übernehmen.
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