Post: Der Reichsposthalter zu Münster


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Eidliche Verpflichtung des Postverwalters Caspar Arnick, 31. Januar 1647 (Bildnachweis)


  
Bereits 1643, bei der Errichtung des Postamtes, war Caspar Arnick als Postverwalter für das neu eingerichtete Postamt in Münster von der taxisschen Reichspost eingesetzt worden. Jedoch erst 1646 setzte der unmittelbare Schriftverkehr zwischen Arnick und dem Generalat ein, aus dem wir hier einen Ausschnitt sehen. Anläßlich der Übernahme des Reichspostgeneralats durch den Grafen Thurn und Taxis Anfang 1646 leistete er in diesem Brief vor allem die eidliche Verpflichtung auf den Grafen. Da Arnick für seine Dienstgeschäfte weder ein Sekretär noch ein Postschreiber zur Verfügung standen, er somit ganz auf sich gestellt war, konnte man diesen Dienst keineswegs als bequem beschreiben. Mußte er einmal zu Besprechungen die Stadt verlassen, gab es wegen der Vertretung immer Probleme. Darüber hinaus unterstanden ihm - seitdem das Postamt 1646 zum Reichspostamt erhoben worden war - auch noch mehrere andere Posthaltereien.
Arnick mußte als Reichspostverwalter dafür sorgen, daß die Post immer pünktlich befördert wurde. Oftmals nämlich erfuhren die Transporte Störungen durch kriegerische Ereignisse. Darüber hinaus war es auch nicht immer einfach, das Porto, dessen Höhe sich nach Länge der Beförderungsstrecken richtete, für die abgehenden und ankommenden Briefe einzuziehen.
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