Disziplinierung
Überwachung
Kriegschronist Wiemers notiert im Januar 1943 zur Bewachung sowjetischer Zwangsarbeiter: |
Zwangsarbeiterin / Zwangsarbeiter zu ihrer Überwachung | |
» Wachposten bringen sie morgens auf Lastwagen zu dieser Stelle und holen sie abends wieder ab. « |
Michail Straitschonok erinnert sich:
» Die Polizisten kamen manchmal nachts. Die überprüften. Ob alle da sind. « |
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Im März 1941: » Im Münsterlande sei es zu Konspirationen der Polen gekommen, dass die Partei an mehreren Stellen habe dazwischen fahren müssen. « |
Nikolaj Bondarenko erinnert sich:
» Ich war auch am Flugplatz, und auch bei der Räumung an der Eisenbahn, alles unter Bewachung, man konnte keinen Schritt zur Seite machen. « |
Französische Kriegsgefangene unter Bewachung auf der Promenade, April 1941
(Foto: Stadtarchiv Münster)
Lager mit Stacheldraht umzäunt
(Foto: Privat)
Armbinde der Stadtwacht
(Foto: Stadtarchiv Münster)
Zur Überwachung und Kontrolle der nach Münster Verschleppten existierte ein erdrückendes System aus Überwachung durch Polizei, Gestapo und Wachpersonal. Die Bewachung der Lager für Kriegsgefangene fiel in die Zuständigkeit der Wehrmacht und wurde von meist älteren, nur bedingt fronttauglichen Soldaten übernommen.
Landschützenkompanien unterstützten sie dabei. Für die Bewachung sowjetischer Kriegsgefangener galten zudem weit schärfere Vorschriften. Laut Wachtvorschrift sollte hier bei Fluchtversuchen ohne jeden vorherigen Warnruf geschossen werden und zwar mit der festen Absicht zu treffen.
Die polizeilichen Kräfte reichten für die Überwachung der großen Massen an Zwangsarbeitern bei weitem nicht aus. Daher wurde 1942/43 von der obersten Polizeiverwaltung eine Hilfspolizei, die Stadt- und Landwacht eingerichtet, die Lagerüberwachungen oder die Kontrolle übernahm für kleinere Gefangenentrupps bei der Arbeit oder auf den Wegen dorthin.
Die Überwachung fand nicht nur im Lager, sondern auch beim Arbeitseinsatz statt. Verstöße wie das Nichttragen von P- oder OST-Abzeichen oder die Kontaktaufnahme mit der deutschen Bevölkerung, gegen das Ausgehverbot oder vermeintliche Sabotageversuche zogen sehr harte Strafen nach sich.