Disziplinierung
Hinrichtungen - Zwei Beispielfälle
Entwurf einer Grabinschrift für die im Hof der Strafanstalt Münster Hingerichteten
Hinrichtung in den Bockholter Bergen wegen "Umgangs mit deutschen Frauen"
In den Bockholter Bergen fand am 14. August 1942 die Hinrichtung der beiden Polen Franciszek Banaś und Waclaw Ceglewski durch die Gestapo statt. Sie wurden erhängt. Zumindest eines der Opfer wurde hingerichtet, weil ihm eine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau vorgeworfen wurde. Allein der Vorwurf, ausgelöst etwa durch eine Denunziation, konnte die Anordnung einer so genannten "Sonderbehandlung" nach sich ziehen. Tatsächlich handelte es sich dabei um Todesurteile, die ohne jedes Gerichtsverfahren durch die Gestapo-Leitstelle Münster verhängt werden konnten. Zur Abschreckung wurden andere polnische Zwangsarbeiter, darunter auch Jugendliche, mehrfach an den Erhängten vorbei geführt.
Übersetzung der Grabinschrift
(Fotos: Stadtarchiv Münster)
Hinrichtungen im Zwinger
Seit Oktober 1943 sind in Münster Hinrichtungen auch in Polizeigefängnissen belegt. Im Januar 1945 wurden die Gestapoleitstellen ermächtigt, gegen Ausländer "in allen Fällen … sofort und brutal zuzuschlagen." In diesen Zusammenhang gehören auch die Hinrichtungen im Zwinger: Im Herbst/Sommer 1944 fanden mindestens fünf Hinrichtungen statt. In einem Fall wurden drei russische Gefangene wegen Sabotage (Bahndiebstahl) gehängt. Gegen Kriegsende wurden 17 russische Zwangsarbeiter aus unbekannten Gründen im Hof der Strafanstalt hingerichtet. Dieser Fall wurde kurz nach Kriegsende untersucht. Ein Polizeimeister sagte aus, dass die russischen Zwangsarbeiter (16 Männer und eine Frau) im "Russenlager" Maikotten untergebracht waren. In der Nacht vom 28. auf den 29. März 1945 brachten Angehörige der Gestapo sie in das Polizeigefängnis. Gegen Mittag des folgenden Tages erschossen fünf Beamte der Gestapo die Personen und ließen die Leichen in einem Bombentrichter verscharren. Die Papiere der Toten wurden verbrannt.