Disziplinierung
Bestrafung
Zwangsarbeiter zu seiner Verhaftung |
Zwangsarbeiter zu seiner Verhaftung | |
Nikolaj Rotko erinnert sich: » Eine Arbeiterin, eine Deutsche, warf einige Teile herum und wollte mich zwingen, sie aufzuräumen. Ich weigerte mich. ... Als mich die Polizei holte, wurde ich nicht allzu sehr geschlagen. « |
Nikolaj Bondarenko erinnert sich:
» Die Polizei stellte mich mit dem Gesicht zur Bahnhofsmauer, bis der Zug wegfuhr. Zum ersten Mal in meinem Leben. Ich hatte Angst und ich schämte mich, dass ich kein freier Mensch mehr war. « |
Auszug: Zeitungsartikel "Unverschämte Frau"
Bericht über Flucht und Festnahme eines französischen Kriegsgefangenen
(Fotos: Stadtarchiv Münster)
"Eine unverschämte Frau und ein polnischer Kriegsgefangener", so überschrieb die "Münstersche Zeitung" einen Artikel vom 4. Oktober 1940. Zur Abschreckung für die deutsche Bevölkerung, sich nicht mit Polen oder Russen einzulassen, standen Prozessberichte in der Zeitung. Es ging um die Liebesbeziehung einer deutschen Frau mit einem polnischen Kriegsgefangenen. Das Urteil war hart: Sie musste ein Jahr ins Gefängnis. Die Strafe für den Polen blieb unerwähnt, dürfte jedoch noch härter gewesen sein.
Kontakte zwischen Deutschen und ausländischen Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen waren strengen Reglementierungen unterworfen. Ausländischen Arbeitskräften vor allem aus Osteuropa war der Umgang mit deutschen Frauen und Mädchen strikt verboten. Bei vermeintlichen Verstößen musste mit drastischen Strafen gerechnet werden; sexuelle Kontakte konnten mit der Todesstrafe geahndet werden. Deutschen, die intensivere Kontakte mit ausländischen Zivilarbeitern oder Kriegsgefangenen pflegten, drohten Zuchthausstrafen.
Der Überwachung, Drangsalierung und drohenden Strafen versuchten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sich immer wieder durch Flucht zu entziehen. Falls die Fahndung nach Entflohenen erfolgreich war, drohten den Betroffenen noch härtere Strafen.