Nach 1945...
Zwischen Freiheit, erneuter Ausgrenzung und Entschädigung
Entschädigung
Antrag auf Bescheinigung des Zwangsaufenthaltes
(Auszug, Foto: Stadtarchiv Münster)
Seit Ende der 1990er Jahre entwickelte sich eine öffentliche Diskussion über die Frage der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. In diesem Rahmen begann auch die eingehendere wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas.
Am 6. Juli 2000 beschließt der Deutsche Bundestag, die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter durch die Errichtung einer Stiftung zu regeln. An der Stiftung beteiligt sich auch die deutsche Wirtschaft. Kurz darauf beschließen die christlichen Kirchen, die Entschädigung der Fremdarbeiter in ihren Einrichtungen selbst vorzunehmen.
Der Anspruch der Betroffenen auf Entschädigung beträgt im Regelfall ca. 2.500 Euro, wobei die große Gruppe der Kriegsgefangenen oder der italienischen Militärinternierten von Zahlungen ausgeschlossen wurde. Ehemalige Häftlinge von Konzentrations- und Arbeitserziehungslagern erhielten 7.500 Euro.
Zur Auszahlung der Entschädigungsleistungen haben die Betroffenen den Nachweis zu erbringen, dass sie tatsächlich in Deutschland Zwangarbeit geleistet haben. Die Bestätigungen über ihren Zwangsaufenthalt zu bekommen, ist ein sehr mühsames Verfahren.
Das Stadtarchiv Münster hatte 91 Anfragen im Jahre 2000, 127 im Jahr 2001 und 134 derartige Anfragen im Jahr 2002 zu beantworten. Eigentlich eine geringe Zahl, wenn man von über 12.000 Zwangsarbeitern allein in Münster ausgeht. Allerdings sind die überhaupt noch lebenden Betroffenen heute in der Regel in einem sehr fortgeschrittenen Alter, was die Durchsetzung ihrer Ansprüche für sie anstrengend und aufwändig gestaltet. Die Entschädigungszahlungen können nur eine kleine Anerkennung darstellen für die erlittenen Qualen der Verschleppung und die Vernichtung von Lebensperspektiven.
Übersetzung des Entschädigungsantrages
(Auszug, Foto: Stadtarchiv Münster) |