|
|
Hausordnung des Armenhauses Bischoping, um 1573, Titel
[Bildnachweis] |
Armenhäuser waren Orte, an denen Menschen zusammenlebten. Vielerlei
Faktoren bestimmten den Alltag. Die Rahmenbedingungen für ein friedliches
Miteinander waren in den Hausordnungen festgelegt. Deren Einhaltung sollte durch
Strafandrohungen gewährleistet werden. Die räumliche Ausstattung eines
Hauses entschied, ob eine arme Person eine eigene Kammer bewohnte oder mit anderen
in einem Raum schlief. Arme wurden zwar grundsätzlich unentgeltlich im Armenhaus
versorgt, sie hatten aber bestimmte Gegenleistungen zu erbringen, die ihren Alltag
bestimmten. Je nach körperlicher Verfassung halfen sie in der hauseigenen Garten-
oder Landwirtschaft mit und beteiligten sich an der Verarbeitung der Lebensmittel. Der
Tagesablauf wurde ferner durch die Mahlzeiten sowie Gottesdienste und Gebetszeiten
eingeteilt. Das Gebetsgedenken für Stifter und Wohltäter war eine wichtige
Aufgabe der Armen, zu deren Erfüllung sie verpflichtet waren.
|
|