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Beten und Arbeiten
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Gottesdienst und Gebet
Mitarbeit in Haus und Garten
Gegenseitige Hilfe
Arme waren nach ihrem Eintritt in ein Armenhaus nicht grundsätzlich
untätig. Sie waren verpflichtet, nach Kräften im Haus, im
Garten oder in der Landwirtschaft mitzuarbeiten. Außerdem hatten
sie den Kranken und Pflegebedürftigen im Haus beizustehen.
Daneben kam ihnen die wichtige Aufgabe des Betens zu. Die täglichen
Gebete galten dem Seelenheil der Stifterinnen und Stifter sowie dem Wohl der
ganzen Stadt. Die Reichen waren auf die Fürbitten der Armen angewiesen.
Das motivierte viele zum Stiften. Für die Armen war das Beten eine soziale
Aufgabe, die ihre Stellung in der Stadtgesellschaft aufwertete.
Bete und arbeite (ora et labora) - die wichtigste Klosterregel des heiligen
Benedikt galt auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Armenhäuser.
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Gottesdienst und Gebet
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Kapelle des Armenhauses Elisabeth zur Aa um 1930
[Bildnachweis] |
Der Tagesablauf in den Armenhäusern war durch die in den Hausordnungen
vorgeschriebenen Gottesdienstbesuche und die täglich zu leistenden Gebete
strukturiert. Die Hausordnung des Armenhauses zur Aa schrieb den armen Frauen
vor, täglich je 15 Vaterunser und Ave-Maria zu beten. Darüber hinaus
hatten sie am Todestag jedes Wohltäters, der dem Armenhaus etwas geschenkt
oder vererbt hatte, für dessen Seelenheil zu beten.
Im Leprosorium Kinderhaus war das religiöse Leben der Bewohnerinnen
und Bewohner noch weitgehender durch die Hausordnung geregelt. Die
Leprosen waren verpflichtet, täglich zwei Stunden in der Kirche für
das Seelenheil ihrer Wohltäter und der Obrigkeiten zu beten.
Manche Armenhäuser, wie das Haus zur Aa, verfügten über
eine eigene Kapelle. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser, die
keine Kapelle und keinen Altar hatten, besuchten die Kirchen ihres Pfarrbezirks.
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Mitarbeit in Haus und Garten
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Monatsbild "April" des Kalendariums der Domuhr, um 1540
[Bildnachweis] |
Die meisten Armenhäuser erzeugten Gemüse und Obst in eigenen
Gärten, einige der größeren betrieben auch Ackerbau und
Viehzucht. Soweit es den Bewohnerinnen und Bewohnern möglich, waren
sie verpflichtet, sich an der Produktion von Nahrungsmitteln zu beteiligen. Aus
dem Antoniushospital ist bekannt, dass die Armen auf den Feldern arbeiteten,
wo sie beispielsweise den Roggen von Unkraut befreiten. In anderen
Armenhäusern beteiligten sie sich am Gemüsebau, halfen
beim Schlachten, stellten Wurstwaren her und brauten Bier. Es ist zu vermuten,
dass arme Männer und Frauen darüber hinaus leichte
handwerkliche und textile Tätigkeiten verrichteten.
Die Hausordnung des Zwölfmännerhauses Ludgeri wies die
Bewohner an, durch eigene Arbeit zu ihrem Unterhalt beizutragen.
Regelmäßig bezeugt sind Arbeitsleistungen der Pfründer
im Magdalenenhospital. Beim Ernten, Schlachten, Brauen, Düngen,
bei der Schafschur und dem Auf- und Abtrieb der Kühe ist die Mithilfe
einzelner Personen überliefert, für die ihnen eine geringe
Entlohnung gezahlt wurde.
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Gegenseitige Hilfe
Die Hausordnungen verpflichteten Armenhausbewohnerinnen
und -bewohner zu gegenseitiger Hilfe. Dazu zählte die
Unterstützung und Pflege im Krankheitsfall. Lag eine
Person im Sterben, hatten die Hausgenossen dafür zu sorgen,
dass ein Geistlicher geholt wurde, um die Beichte zu hören
und Kommunion und Sterbesakrament zu reichen. Im
Zwölfmännerhaus Ludgeri war es den Bewohnern
verboten, das Haus ohne ausdrückliche Erlaubnis zu verlassen,
wenn einer von ihnen im Sterben lag. Sie sollten vielmehr Tag und
Nacht an seinem Bett wachen und ihm in seinen letzten Stunden Trost spenden.
Als Ausdruck der Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe kann auch das
Anfallsrecht gelten. Indem jeder Neuling versprechen musste,
seinen Besitz nach seinem Tod dem Armenhaus zu hinterlassen, leistete
er einen Beitrag für die Gemeinschaft. In Kinderhaus waren die
Leprosen darüber hinaus verpflichtet, alle gesammelten Almosen
zum Wohl aller in einen Opferstock zu werfen. Sie wurden vierteljährlich
geteilt.
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