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Typen von Armenhäusern
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Stadtarchiv / Stadt Münster
Armut Vom Stiften Offene Armenfürsorge Leben in Armenhäusern Orte der Wohltätigkeit
Trägerschaft

• Rat
• Kirchspiel
• Kombinierte Trägerschaft

Das kleine Stadtsiegel an einer Urkunde für das Leprosorium Kinderhaus, 1619 [Bildnachweis]
Armenhäuser wurden in Münster von Privatpersonen, vom Stadtrat, von den Bürgern einer Pfarrgemeinde (Kirchspiel) oder von Geistlichen gegründet. Während die Gründungen von Rat und Kirchspiel in deren Trägerschaft verblieben, übertrugen private Stifter die Verantwortung für ihre Stiftungen entweder einem einzigen Träger (Rat oder Kirchspiel) oder mehreren Trägern (z. B. Familie und Kirchspiel). Die jeweiligen Träger der Armenhäuser waren die Garanten dafür, dass die Institutionen ihren Auftrag, die Bedürftigen zu unterstützen, wahrnahmen und die Kapitalien zweckmäßig verwalteten und einsetzten. Ihre wichtigste Funktion war die langfristige Sicherung des Stiftungszwecks. Die jeweiligen Träger behielten sich zwar die Entscheidungsbefugnis in wichtigen Angelegenheiten vor, übertrugen die eigentlichen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben jedoch an die Provisoren und Amtmänner. Aber die Träger kontrollierten die Tätigkeit der Provisoren und Amtmänner in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen.


Rat

Ratsprotokollbuch von 1582, Titel [Bildnachweis]
Für einen großen Teil der Armenhäuser war der Rat der Stadt als Träger der Einrichtungen verantwortlich. Seine Verantwortung zeigte sich am deutlichsten darin, dass er das notwendige Personal für seine Häuser einstellte und die Kontrolle über die Finanzen ausübte.
Der Rat griff nur selten in die alltägliche Verwaltung der Armenhäuser ein. An einigen Beispielen lässt sich jedoch erkennen, dass er sich als Träger der Institutionen wichtige Entscheidungen vorbehielt. So erließ er Zahlungsaufforderungen für säumige Rentenschuldner oder entschied, einem Schuldner seine Schulden zu erlassen. Der Stadtrat war der Grundherr der Ländereien, die das Magdalenenhospital, das Antoniushospital oder Kinderhaus besaßen. In dieser Eigenschaft hatte er die letzte Entscheidungsgewalt in allen Fragen, die mit der Nutzung seines Eigentums zusammenhingen. Darüber hinaus bildete der Rat die letzte Strafinstanz für alle Bewohnerinnen und Bewohner der ihm unterstehenden Armenhäuser.
Im Magdalenenhospital hatte der Rat sich zeitweise vorbehalten, über den Verkauf der Oberpfründen selbst zu entscheiden. Er gab diese Befugnis jedoch schon nach wenigen Jahren an die Provisoren zurück.


Kirchspiel

Die Bezirke der Pfarrgemeinden (Kirchspiele) [Bildnachweis]
Münster war in sechs Kirchspiele aufgeteilt, die auf der Abbildung zu sehen sind. Die Kirchspiele bildeten Bezirke, in denen die Bürger unter anderem Verwaltungsaufgaben in der Armenfürsorge wahrnahmen. Die Kirchspielsträgerschaft war keine kirchliche, sondern eine bürgerschaftliche Erscheinung. Die einem Kirchspiel angehörenden Bürger wählten regelmäßig Vertreter aus ihrer Mitte, die den Kirchenrat bildeten. Diesem unterstand unter anderem die Verwaltung der kirchspielseigenen Fonds für die Armen des Kirchspiels (Almosenkorb) und in einzelnen Kirchspielen auch die der Armenhäuser (etwa das Armenhaus zum Busch im Kirchspiel Martini oder das Armenhaus Speckpfründe Ludgeri im Kirchspiel Ludgeri). Die Kirchspiele nahmen mit der Armenhausverwaltung Aufgaben zum Wohl der gesamten Stadt wahr.


Kombinierte Trägerschaft

Gründungsurkunde Armenhaus Jüdefeld, 1542 [Bildnachweis]
Das Armenhaus Jüdefeld wurde seit seiner Gründung 1542 von der Äbtissin des Überwasserklosters und der Familie des Stifters gemeinsam getragen.
Ähnlich setzte Johan Grotegese 1587 das Kirchspiel Aegidii und als Vertreter der Familie den jeweils ältesten Nachkommen in die Trägerschaft des von ihm gegründeten Armenhauses ein. Im Fall des Aussterbens der Familie sollte die Aufsicht allein vom Kirchspiel wahrgenommen werden. Anne van Langen, Stifterin des Armenhauses Bischopinck, übergab ihre Stiftung 1573 in die Verantwortung der Familie und des Stadtrates.
Die Gründe, die die Stifterinnen und Stifter bewogen, ihre Stiftung unter eine kombinierte Trägerschaft zu stellen, werden in den Quellen nicht kundgetan. Der Grund, nicht allein die Familie zu betrauen, sondern das Kirchspiel oder den Rat hinzuzuziehen, lag wohl in der Sicherung der Kontinuität von Aufsicht und Verwaltung. Dieses Motiv kommt in der Urkunde Johan Grotegeses zum Ausdruck, der das Kirchspiel zum alleinigen Träger bestimmte, falls seine Familie aussterben sollte. Der ewige Fortbestand einer Familie war nicht garantiert. Hingegen erschienen der Rat oder das Kirchspiel als Garanten für die Sicherung des Stiftungszwecks, da sie als Institutionen unabhängig von den Personen waren.


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