|
|
||||||||||||
Weitere Bedienstete |
||||||||||||
Emonitoren Hausfrauen und Hausherren Mägde, Knechte, Köche, Tagelöhner
|
||||||||||||
Emonitoren
Ursprünglich wurden die Emonitoren zur Entlastung der Provisoren eingestellt, um nicht gezahlte Renten einzutreiben. So wurde beispielsweise im Armenhaus zur Aa 1568 ein Emonitor verpflichtet. In dem zwischen dem Rat und dem künftigen Emonitor geschlossenen Vertrag wurde dessen Aufgabenbereich festgelegt. Danach sollte der Emonitor dafür sorgen, dass säumige Schuldner ihre Renten an das Armenhaus zahlten, oder andernfalls zur Pfändung schreiten. Der Emonitor erhielt einen Jahreslohn sowie eine Prämie für jede gezahlte Rente. Die Ankündigung und Durchführung einer Pfändung wurde ihm ebenfalls vergütet. Der Aufgabenbereich der Emonitoren war aber nicht darauf beschränkt, Schulden einzutreiben. Im Armenhaus zum Busch leistete der Emonitor die tägliche Verwaltungsarbeit, zum Beispiel den Einkauf der Lebensmittel. Der Emonitor war den Vertretern des Kirchspiels, in dessen Trägerschaft das Haus stand, rechenschaftspflichtig. In den Elenden, die zur Versorgung von Seuchenkranken dienten, waren ein "elender" und eine "elendersche" angestellt. Im allgemeinen handelte es sich um ein Ehepaar, das von den Provisoren zur Versorgung der Kranken angestellt wurde und bei Pflichtversäumnissen auch von ihnen wieder entlassen werden konnte. Sie erhielten einen Lohn und hatten freies Wohnrecht in der Elende. In seuchenfreien Zeiten kümmerten sie sich um Instandhaltung und Wartung von Gebäude und Ausstattung. |
||||||||||||
Hausfrauen und Hausherren
Als Hausfrau oder Hausmutter bzw. Hausherr wurden die internen Vorsteherinnen und Vorsteher der jeweiligen Gemeinschaft eines Armenhauses bezeichnet. Hausfrau und Hausherr übten Aufsichtsfunktionen über ihre Mitpfründerinnen und Mitpfründner aus und waren weisungsbefugt. Im Armenhaus Speckpfründe Ludgeri war die Hausfrau beispielsweise für den geordneten Gang zur Sonntagsmesse verantwortlich. Beim Tod einer der Bewohnerinnen richtete sie das Begräbnismahl aus, wofür sie jährlich ein Paar Schuhe erhielt. Im Armenhaus Prussen nahm die Hausfrau die sogenannten Memoriengelder in Empfang und verteilte sie an die Bewohnerinnen. Diese Gelder stammten aus Vermächtnissen von Stifterinnen und Stiftern, die die Armen verpflichteten, jährlich an ihrem Todestag ihr Gedächtnis (lat. memoria) zu begehen und für sie zu beten. Die Hausgemeinschaft des Armenhauses zur Aa sollte von einer Hausfrau und einer Magd, beide aus dem Kreis der Bewohnerinnen, geleitet werden. Im 16. Jahrhundert vertrat die Hausfrau zeitweise den Emonitor und tätigte die notwendigen Einkäufe selbständig. |
||||||||||||
Mägde, Knechte, Köche, Tagelöhner
Im Antoniushospital leisteten zwei sogenannte "Bauleute" den Großteil der Arbeit in der eigenen Landwirtschaft. Bei Bedarf erhielten sie Hilfe von Tagelöhnern. In der Küche des Hospitals wurde Gesinde beschäftigt. Die größte Anzahl von Beschäftigten wies das Magdalenenhospital auf. Seine umfangreiche Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion erforderten eine Vielzahl von Hilfskräften. Die Verantwortung für die Landwirtschaft oblag dem Schulten, dem ein bis zwei Knechte und Tagelöhner nach Bedarf zur Hand gingen. Zwei Mägde waren unter der Leitung einer Obermagd für den Haushalt zuständig. Die Obermagd tätigte Einkäufe in Vertretung des Amtmannes, kümmerte sich um die Käserei, die Hühnerzucht und die Aufzucht des Jungviehs. Das Magdalenenhospital beschäftigte darüber hinaus einen Koch, der auch Kleinvieh und Geflügel schlachtete und mitunter Bier braute. |
||||||||||||
|