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Geistliche Gemeinschaften

• Kloster Überwasser
• Deutscher Orden
• Beginen

Das Benediktinerinnenkloster St. Aegidii in Münster, 1636 [Bildnachweis]
Die Geschichte der klösterlichen Gemeinschaften reicht bis in die Anfänge des Christentums zurück. Der heilige Augustinus (354-430) hatte ein erstes Regelwerk für das Zusammenleben von Mönchen oder Nonnen verfasst, das noch vom geschwisterlichen Geist der christlichen Urgemeinde geprägt war. Eine Erweiterung fand die Augustinusregel durch den heiligen Benedikt von Nursia (480-547), die zur wichtigsten Richtschnur des abendländischen Mönchtums des Mittelalters wurde. Die Fürsorge für Arme und Bedürftige war, abgeleitet vom biblischen Auftrag zur Barmherzigkeit, zentrales Anliegen dieser Ordensregeln. Bis ins Mittelalter hinein war somit die Armenfürsorge als praktizierte "caritas" (Nächstenliebe) vornehmlich Aufgabe der Klöster und Ordensgemeinschaften.
Unterstützung in der karitativen Arbeit erhielten die Klöster seit etwa 1200 zunehmend von den Pfarrkirchen, die jährlich einen bestimmten Anteil ihres Vermögens für die Versorgung der Bedürftigen bereitstellten. Die Mitglieder des Kirchsprengels waren zur Abgabe des zehnten Teils ihres Einkommens (des "Zehnts") an ihre Pfarrkirche verpflichtet. Ein Viertel des Zehnts, damit auch ein Viertel der gesamten Einkünfte eines Kirchspiels, wurde für die karitative Arbeit der Gemeinde verwandt.

Kloster Überwasser

Kloster und Kirche Überwasser um 1850 [Bildnachweis]
Die Klöster waren durch die Bestimmungen der Ordensregeln zur Armenfürsorge verpflichtet. Stift und Kirche St. Marien zu Überwasser waren 1040 von Bischof Hermann gegründet worden. Die adeligen Stiftsdamen von Überwasser standen seit 1460 unter der Ordensregel des heiligen Benedikt.
Die Benediktsregel verpflichtete die Klöster zur karitativen Betätigung. Fremden, Bedürftigen und Pilgern sollte im Kloster gastliche Aufnahme gewährt werden, denn im Fremden, Bedürftigen und Pilger begegnet Christus. So erhielten auch die Armen, die an der Klosterpforte um Almosen baten, regelmäßig Hilfe. Die Stiftsdamen durften selbst weltlichen Besitz erwerben. Viele stifteten ihre Besitztümer testamentarisch dem Kloster. Einige Erträge dieser Vermächtnisse gelangten in Form von Almosen, vor allem zu den Hochfesten, an die Bedürftigen.


Deutscher Orden

Kommende des Deutschen Ordens in Münster (Georgskommende) [Bildnachweis]
Krankenpflege und Fürsorge für Bedürftige waren ein Hauptanliegen der geistlichen Ritterorden, die in der Zeit der Kreuzzüge als sogenannte Hospitalbruderschaften entstanden waren. In vielen Städten gründeten sie Niederlassungen (Kommenden). Der Deutsche Orden, gegründet 1190, kam um 1250 nach Münster und besaß hier bis 1809 eine Kommende nahe der Stadtmauer. Daran erinnert noch der Straßenname "Georgskommende".
Wenn auch die Mittel der münsterschen Kommende nicht ausreichten, ein Hospital zu errichten, wie es in vielen anderen Städten geschah, widmete man sich hier doch intensiv der offenen Armenfürsorge. Die Statuten des Ordens gaben genaue Anweisungen über Art und Umfang der zu gebenden Almosen: Der zehnte Teil des selbstgebackenen Brotes sollte dreimal wöchentlich an die Armen verteilt werden. Mit dem allmählichen Niedergang der Kommende wurde die Brotausgabe allerdings auf eine Spende pro Woche reduziert. An hohen kirchlichen Feiertagen fanden darüber hinaus regelmäßige Armenspeisungen statt. Auch gewährte man den Armen vorübergehend Unterkunft in der Kommende. Die Vorsteher der Kommende, die Landkomture, hinterließen oft Mittel für die Bedürftigen. Nach der Stiftung des Landkomturs von Heiden wurden jedes Vierteljahr drei Arme gespeist und mit drei Schilling beschenkt.


Beginen

Das ehemalige Kloster Ringe um 1925 [Bildnachweis]
Auch die Beginen, das waren geistliche Frauengemeinschaften, die zunächst ohne Ordensregel zusammenlebten, leisteten Beiträge zur offenen Armenfürsorge. Junge unverheiratete Frauen und Witwen fanden sich zu gemeinsamem religiösen Leben, Werken christlicher Nächstenliebe und eigener sozialer Versorgung zusammen, ohne sich an ein Gelübde zu binden. Gebet, Handarbeit und soziales Engagement wie Krankenpflege und Mädchenunterricht bestimmten den Alltag dieser Gemeinschaften.
In Münster entstanden seit 1250 einige Beginenhäuser, so das Haus Hofringe in der Jüdefelder Straße (auf dem Gelände der heutigen Überwasserschule) im Kirchspiel Überwasser und das Haus Ringe im Kirchspiel Ludgeri, das im 15. Jahrhundert die Franziskaner-Regel annahm. Während Hofringe als Stiftung zweier adeliger Schwestern materiell gut ausgestattet war, mussten die Beginen des späteren Klosters Ringe zunächst durch Handarbeit, Krankenpflege und andere Tätigkeiten selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Trotz ihrer knappen Mittel veranstalteten sie regelmäßige Armenspeisungen zu bestimmten Terminen und gaben regelmäßige Spenden an vier Armenhäuser der Stadt. Darüber hinaus erhielt jeden Sonntag und Dienstag eine wechselnde arme Person ein Essen.


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