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Betteln verboten |
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Bettelbeschränkungen Landesfürstliche Bettleraufsicht Bettelbeschränkung durch den Rat Bettlerzeichen
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Bettelbeschränkungen
Erste Maßnahmen zur Beschränkung des Bettelwesens in Deutschland hatte die Reichsstadt Nürnberg getroffen. Dort war schon um 1370 ein Bettelzeichen eingeführt worden, das die Arbeitsfähigen vom Betteln ausschloss. Auf Reichsebene setzten sich die Bettelbeschränkungen erst mit einem Reichstagsbeschluss von 1497 durch. Diese Restriktionen richteten sich sowohl gegen die arbeitsfähigen als auch gegen die ortsfremden Bettler. Jede Gemeinde hatte für ihre Armen selbst zu sorgen. Mit diesem Gebot sollte das Umherziehen der Bettlerinnen und Bettler unterbunden werden. Ab 1550 kam es aufgrund einer fürstbischöflichen Landesverordnung auch in der Stadt Münster zu Bettelbeschränkungen. Jetzt wurde auch hier die Feststellung der Bedürftigkeit zur Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützung. Bei den Unterstützungsberechtigten musste es sich um kenntliche, wahre und würdige Arme handeln. Betrügerisches Betteln wurde seitdem hart bestraft. |
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Landesfürstliche Bettleraufsicht
Dieses Edikt hatte zur Folge, dass seit Dezember 1550 in Münster nur noch die zugelassenen, in der Stadt wohnenden Bettlerinnen und Bettler um Almosen bitten durften. Die einheimischen Bedürftigen, die betteln wollten, mussten sich zunächst kirchspielweise (in ihren Pfarrgemeinden) erfassen lassen und sich dann einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen. Ihre Bettelberechtigungen wurden durch die seit 1550 bis in die Mitte der 1570er Jahre tätigen Armenaufseher regelmäßig überprüft. Die zugelassenen Bettlerinnen und Bettler erhielten ein Bettlerzeichen, das sie auf ihre Kleidung aufzunähen hatten. Mit der Ausgabe dieser Zeichen sollten alle arbeitsfähigen und auswärtigen Bettlerinnen und Bettler ausgeschlossen und die bettelberechtigten Personen als solche erkennbar gemacht werden. |
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Bettelbeschränkung durch den Rat
Versuche des Rates in den Jahren 1616/17, das Betteln ganz zu verbieten und statt dessen die Bürgerinnen und Bürger zu regelmäßigen Sammlungen für die Bedürftigen zu bewegen, schlugen fehl. Es wurde nicht genug gespendet, um die Armen der Stadt ausreichend zu versorgen, denn die Reichen gaben den Armen lieber direkt in die Hand. Aus diesem Grund sah sich der Rat 1618 gezwungen, zumindest einem eingeschränkten Personenkreis das Betteln zu festgelegten Zeiten und in bestimmten Bezirken wieder zu erlauben. |
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Bettlerzeichen
Auf der Marke ist die Umschrift LVDGERI - SERFA EGIDII zu lesen. Damit werden die drei südlichen Kirchspiele der Stadt Münster Ludgeri, Servatii und Aegidii aufgezählt, in denen diese Bettelberechtigung galt. In der Mitte ist die Figur des heiligen Liudger, des Kirchenpatrons der Ludgerikirche zu sehen, darunter das Stadtwappen von Münster, flankiert von den Initialen MS. Unter dem Wappenschild in der Umschrift die Jahreszahl 1599. An vier Stellen des Randes weist die Marke kleine Löcher auf, die zum Aufnähen auf die Kleidung gedacht waren. |
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