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Die Armen, die im Alter ihre Arbeitskraft verloren, wurden
zu Bedürftigen und erwarben dadurch einen Anspruch
auf öffentliche Unterstützung. So heißt es
zum Beispiel in der Ausgabenrechnung des Almosenkorbs
Überwasser (der Armenstiftung der Pfarrgemeinde
Überwasser) von 1540, man habe "rechten
olden armen" Brot ausgeteilt.
Die von altersbedingter Armut Betroffenen waren die
typischen Bewohnerinnen und Bewohner der Armenhäuser.
Daneben lebten hier nur einzelne Jüngere, die
körperlich beeinträchtigt waren. Im 1542
gegründeten Armenhaus Jüdefeld am
Buddenturm sollten die Aufzunehmenden wenigstens
50 Jahre alt sein.
Im 19. Jahrhundert lag das Alter bei Aufnahme in den
Armenhäusern allgemein zwischen dem 60. und 75.
Lebensjahr. Auch die meisten von der offenen Armenpflege
unterstützten Personen hatten gegen Ende des
19. Jahrhunderts die Sechzig überschritten. In
Einzelfällen war diese Altersgrenze jedoch noch
nicht erreicht: Im Jahr 1828 schrieb ein Antragssteller
zur Begründung seiner Bitte um Hilfe: "... im
51ten Jahr meines Alters, habe immer mit harter Arbeit
auf eine ehrliche Art mein Brot erworben, da aber jetzt
meine Kräfte abgenommen haben und ich mich
wegen Körperschwäche auch nicht mehr
mit Arbeit ernähren kann ...".
Erst durch Einführung der gesetzlichen
Rentenversicherung (seit 1891) wurde die Armenfürsorge entlastet.
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