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Stadtarchiv / Stadt Münster
Armut Vom Stiften Offene Armenfürsorge Leben in Armenhäusern Orte der Wohltätigkeit
Tod der Eltern
Waisenhaus St. Mauritz, um 1930 [Bildnachweis]
Kinder waren bei dem Verlust der Eltern oder auch nur des Vaters besonders gefährdet, in Armut zu geraten. Waisen waren in vielen Fällen auf die Fürsorge der Gesellschaft angewiesen. Das 1843 gegründete Waisenhaus St. Mauritz besteht als Kinderheim bis heute. In Münster war es lange Zeit üblich, dass durch den Rat bestellte Vormünder verwaiste Kinder in ihrem Haus aufnahmen. Zum Teil wurde aus öffentlichen Stiftungen Pflegegeld an Pflegemütter gezahlt. Eine eigene Versorgungsanstalt für Waisenkinder wurde 1592 aufgrund des Testaments des Ratsherrn Johann Verendorp und seiner Frau Margareta Plate errichtet, die ein Heim für die "armen Vater- und Mutterlose Wesekens" schaffen wollten. Die damals entstandene "Stiftung Bürgerwaisenhaus" besteht bis heute.

Kinder, die nicht in Münster geboren oder Findelkinder waren, erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme im Bürgerwaisenhaus. Ihnen blieb oft nichts anderes übrig, als Betteln zu gehen, um ihr Überleben zu sichern. Im 17. Jahrhundert wurden in dem allgemeinen Bestreben, das Bettelwesen einzuschränken, wiederholt Werkhäuser für Bettelkinder eingerichtet, zuerst 1645 durch die Stadt (im früheren Armenhaus Wegesende), dann 1672 durch den Fürstbischof (im früheren Leprosenhaus Kinderhaus), doch hielten sich beide nicht lange.
Im 18. und 19. Jahrhundert wurden solche Arbeitsanstalten für Kinder regelmäßig eingerichtet. Kinderarbeit: Unterstützung oder Ausbeutung?
 
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