|
Kinder waren bei dem Verlust der Eltern oder auch nur
des Vaters besonders gefährdet, in Armut zu geraten.
Waisen waren in vielen Fällen auf die Fürsorge
der Gesellschaft angewiesen. Das 1843 gegründete
Waisenhaus St. Mauritz besteht als Kinderheim bis heute.
In Münster war es lange Zeit üblich, dass
durch den Rat bestellte Vormünder verwaiste Kinder
in ihrem Haus aufnahmen. Zum Teil wurde aus öffentlichen
Stiftungen Pflegegeld an Pflegemütter gezahlt. Eine
eigene Versorgungsanstalt für Waisenkinder wurde
1592 aufgrund des Testaments des Ratsherrn Johann
Verendorp und seiner Frau Margareta Plate errichtet, die
ein Heim für die "armen Vater- und Mutterlose
Wesekens" schaffen wollten. Die damals entstandene
"Stiftung Bürgerwaisenhaus" besteht bis heute.
Kinder, die nicht in Münster geboren oder Findelkinder
waren, erfüllten nicht die Voraussetzungen für
eine Aufnahme im Bürgerwaisenhaus. Ihnen blieb oft
nichts anderes übrig, als Betteln zu gehen, um ihr
Überleben zu sichern. Im 17. Jahrhundert wurden
in dem allgemeinen Bestreben, das Bettelwesen
einzuschränken, wiederholt Werkhäuser
für Bettelkinder eingerichtet, zuerst 1645 durch
die Stadt (im früheren Armenhaus Wegesende),
dann 1672 durch den Fürstbischof (im früheren
Leprosenhaus Kinderhaus), doch hielten sich beide nicht lange.
Im 18. und 19. Jahrhundert wurden solche Arbeitsanstalten
für Kinder regelmäßig eingerichtet.
Kinderarbeit: Unterstützung oder Ausbeutung?
|
|