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Armenhäuser 1565-1615 |
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Evert Bischopinck 1565 Wessel Husman 1587 Dr. Henrich Vendt / Clara Wedemhove 1588 Arnd Wibbeke 1615
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Evert Bischopinck 1565
Das erste Provisorenpaar des Armenhauses Bischopinck bilden Evert Bischopinck, der Sohn der Stifterin, und der Ratsherr Christoffer Cloet. Die Gründungsurkunde, die auch das oben abgebildete Siegel des ersten Provisors enthält, sieht vor, dass jeweils ein Erbe der Bischopincks und ein Ratsherr die Angelegenheiten des Armenhauses verwalten sollen. Zusätzlich soll ein Diener die Finanzverwaltung und die Betreuung der Hausgemeinschaft übernehmen. Bis zum Jahr der Gründungsurkunde erhält das Armenhaus bereits einige, die sich auf 8 1/2 Gulden Renten und 23 Reichstaler Renten belaufen. Dies entspricht dem Kapitalwert eines durchschnittlichen Wohnhauses. Für kein anderes Armenhaus in Münster sind soviele mittelgroße und große Vermächtnisse von zehn Reichstalern und mehr nachzuweisen. Die Zustiftungen für das Armenhaus Bischopinck stehen am Anfang einer Stiftungswelle, in der die Zahl der Armenhäuser in Münster bis zum Jahr 1600 von 13 auf 20 ansteigt. |
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Wessel Husman 1587
gese und Vendt und das Aegidii-Propsteiarmenhaus. Stifter des letztgenannten ist der Propst und Pfarrer der Aegidiikirche Wessel Husmann. Er verfügt in seinem Testament 1587, dass sein Haus auf der "Lutken Stege" (Lütken Gasse) als Armenhaus für zwei Frauen Verwendung finden soll. Dafür stattet er es mit einem Kapital von 200 Talern aus. Die Gründungsurkunde vom 9. August 1589 legt die Verwaltung der Stiftung in die Hände des Propstes (Pfarrers) und der beiden Kirchenprovisoren (Gemeindevorsteher) von St. Aegidii. Die ersten Pfründerinnen des Armenhauses sind Catharina Alartz und die Magd des Verstorbenen, Metta thom Poill. Da es normalerweise so gehandhabt wird, dass die Magd nach dem Tod des Erblassers in seinem Haus verbleibt, ist anzunehmen, dass Metta thom Poill bereits 1587 in dem Haus lebte. Dennoch finden sich in den Akten des Aegidii-Propsteiarmenhauses die ersten Ausgaben zugunsten der beiden Frauen erst für das Jahr 1588. Anfänglich erhält das Armenhaus nur geringe Zuwendungen. In den erhaltenen Testamenten ist lediglich eine mögliche Zuwendung für das Aegidii-Propsteiarmenhaus im Jahr 1587, also im Jahr seiner Stiftung, nachzuweisen. So erklärt sich auch eine Spende aus dem Almosenkorb St. Aegidii an das Armenhaus (1594), die darauf hindeutet, dass die Versorgung der beiden Frauen in der Anfangszeit nicht voll gewährleistet war. |
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Dr. Henrich Vendt / Clara Wedemhove 1588
Bereits früh erhielt das Haus eine Reihe von beachtlichen Zustiftungen. Für die Jahre 1588 bis 1598 sind elf Vermächtnisse nachzuweisen. Von diesen stammten drei aus der Familie des Stifterpaares, nämlich von ihren beiden Töchtern und deren Ehemännern sowie von der Schwester des Henrich Vendt und deren Mann. Die Gründungsurkunde wurde erst elf Jahre später, am 20. Dezember 1599 ausgestellt, in dem Jahr, in dem Clara Wedemhove starb. Besiegelt wurde sie von Bürgermeistern und Rat der Stadt Münster, dem Stifter Henrich Vendt, der zu diesem Zeitpunkt einer der Bürgermeister war, seinem Schwiegersohn Henrich Frie und dem Kirchenprovisor des Aegidiikirchspiels Henrich Isermann. Doch auch im Zusammenhang mit mehreren anderen Armenhäusern und Elenden erscheint immer wieder der Name Henrich Vendt. So wird er 1581 als Provisor der Elende Aegidii erwähnt. Seit 1587 finden wir ihn in den Prüfungskommissionen für die Jahresrechnungen der Elenden Martini und Aegidii sowie der Armenhäuser zur Aa und in der Wegesende. Dieses besondere Engagement ist auch auf seine politische Position in Münster zurückzuführen. Insgesamt war er 30 Jahr lang Mitglied des Rates und 25 Jahre lang Bürgermeister. Als Henrich Vendt 1609 starb, wurde die Verwaltung des Armenhauses in die Hände der Familie und der Provisoren der Aegidiikiche gelegt. Noch heute existiert auf dem Grundstück des Armenhauses ein Altenheim, das von der Cohaus-Vendt-Stiftung unterhalten wird. |
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Arnd Wibbeke 1615
Das Armenhaus Wibbeke verfügte zunächst über ein Kapital von 600 Reichstalern, was dem Wert eines Wohnhauses entsprach. Daraus waren jährliche Erträge von 36 Reichstalern zu erzielen. Für die Verwaltung des Armenhauses waren der Dechant (Pfarrer) und die Kirchenprovisoren (Gemeindevorsteher) der Überwasserkirche verantwortlich. |
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