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Frühe Neuzeit: 1553-1632
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Gertrud Schade 1553
Borchard Heerde 1577
Bernhard Bleiken 1592
Dietrich Zumsande 1632
Zwischen 1500 und 1600 veränderte sich das Stiftungsverhalten
grundlegend. Wurde im Mittelalter noch überwiegend für
geistliche Zwecke gestiftet, so nahm ab etwa 1550 die Höhe der
Zuwendungen zugunsten der Armen in Münster deutlich zu. Die
Vermächtnisse für die Armen überstiegen immer
häufiger die Stiftungen für religiöse Zwecke. Dies
war um 1540 nur bei einem Drittel der Testamente, um 1570 aber bei
vier Fünfteln der Testamente der Fall.
Die Witwe Catharina Horstmanns vermachte in ihrem Testament von
1559 den Armen 200 Taler und einen Teilerlös aus dem Verkauf
ihres Hauses. Die Legate zugunsten religiöser Zwecke betrugen
lediglich 41 Taler.
Der Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit hatte sich deutlich verschoben.
Die Förderung einzelner Armenhäuser und die gezielte
Unterstützung bestimmter Armenbelange (Waisenhilfe,
Studienstipendien) gewannen weiter an Bedeutung.
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Gertrud Schade 1553
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Urkundenkartons der Stiftung Schade im Stadtarchiv
[Bildnachweis] |
Gertrud Schade war die Witwe des Verwalters des reichen
Aegidiiklosters. Sie hinterließ große Kapitalmengen
zugunsten der sogenannten Hausarmen, also derjenigen Armen,
die nicht bettelten und nicht in Armenhäusern lebten, sondern
im eigenen Haus wohnten. In ihrem Testament bestimmte sie den
gesamten unvergebenen Rest ihres Nachlasses für soziale
Zwecke.
Der Umfang der genauer bezeichneten Nachlassenschaft an Haus-
und Grundbesitz, reichem Inventar, vielerlei Wertgegenständen
und Kapitalvermögen in Höhe von 2000 Gulden
lässt darauf schließen, dass es sich bei der
Zuwendung zugunsten der Armen um einen beachtlichen Betrag
gehandelt haben muss, auch wenn der genaue Wert der
Stiftung heute nicht mehr festzustellen ist.
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Borchard Heerde 1577
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Wappen der Familie Heerde im Fenster der Rüstkammer des Rathauses
[Bildnachweis] |
In seinem eigenhändig unterschriebenen Testament aus
dem Jahr 1577 stiftete der Kaufmann Borchard Heerde den städtischen
Armen 4000 Reichstaler. Das Kapital sollte nach dem Tod seiner Frau
angelegt werden. Die Verwaltung war dem Pastor der Lambertikirche,
einem Ratsherrn und einem Familienangehörigen zu übertragen.
Die sich aus dem Kapital ergebende jährliche Rente von 200
Reichstalern sollte den Armen in wöchentlichen Beträgen
von drei bis vier Talern verteilt werden.
Aber Borchard Heerde hinterließ den Armen noch mehr. Nach seinem
Tod sollte eine Brotverteilung an alle Armen der Stadt erfolgen. Für das
Armenhaus an der Wegesende sah er 50 Taler vor. Schließlich erhielten
die Armen aller Armenhäuser pro Person einen "lübischen
Schilling", was dem Wert mehrerer Weißbrote entsprach.
Betrachtet man die Gesamtsumme seiner Armenlegate von 4050 Talern, so
ergibt sich, dass sie erheblich höher waren als die religiösen
Vermächtnisse. Diese beliefen sich lediglich auf einen Betrag von 50
Talern. Borchard Heerde ist somit ein typisches Beispiel für seine Zeit,
in der die Zuwendungen zugunsten der Armen an Bedeutung gewannen.
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Bernhard Bleiken 1592
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Die Servatiikirche, hier wirkte der Stifter Bernhard Bleiken
[Bildnachweis] |
Der Stiftung Bleiken liegen mehrere testamentarische Bestimmungen
des Vikars an der Sevatiikirche, Bernhard Bleiken, zugrunde. Bereits 1587
legte er fest, dass die Elenden Aegidii, Lamberti, Überwasser und
Martini jeweils 500 Reichstaler zur Verpflegung der Pestkranken erhalten sollen.
Am 29. September 1592, kurz vor seinem Tod, fügte er seinem letzten
Willen weitere Verordnungen hinzu. So vermachte er den Armen zusätzlich
1000 Reichstaler. Auch die Stadtwache erhielt 1000 Reichstaler, um den
unvermögenden Leuten das Wachehalten zu ermöglichen.
Schließlich stellte der Vikar 1000 Reichstaler für den Wegebau
in und um Münster zur Verfügung.
Bernhard Bleiken bestimmte, dass die Unterstützung der
Armen aus den Erträgen der 1000 Reichstalern "nach
Ordnung wie Margarethen Zur Linden Testament und letzter Wille
ausgerichtet sollen außgespendet, gedeilt und gegeben werden".
Diese hatte in ihrem Testament von 1538 angeordnet, dass ihre
Stiftung der Förderung von Mägden, Lehrlingen oder
Studenten genutzt werden solle.
Aufgrund des gleichen Stiftungszwecks wurden die beiden Stiftungen
bereits kurze Zeit nach dem Tod Bleikens zusammengelegt.
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Dietrich Zumsande 1632
Die Stiftung Zumsande geht auf das Testament des Juristen und
Ratsherrn Dietrich Zumsande (gest. 8. Februar 1632) vom 17. Juli 1631
zurück. Er verfügte, dass seine Zuwendung zur
Unterstützung armer Bürger und zur Ausbildung Jugendlicher
verwendet werden sollte. Die Aufsicht über das Erbe war den
Bürgermeistern zu übertragen. Am 10. Mai 1633 erfolgte
die Bestätigung dieser Stiftung durch den Rat von Münster.
Zwischenzeitlich wurde die Zumsande-Stiftung gemeinsam mit anderen
Armen- und Studienstiftungen verwaltet. Sie existiert noch heute in der
Zumsande-Plönies-Stiftung, deren Vermögen sich aber nach
Inflationen und Währungsreform nur noch auf 13.100 DM beläuft.
Wegen des geringen Kapitals wird die Stiftung seit einigen Jahren dazu genutzt,
Bücherpreise an Schülerinnen und Schüler des Paulinums
oder anderer katholischer Schulen in Münster zu vergeben.
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