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Stiftungen haben Tradition
Beherbergen
Trösten, Pflegen, Heilen
Aus Kindern werden Leute
Viel Geld: Kapitalstiftungen
Frühe Neuzeit: 1553-1632
In die Moderne: 1688-1768
Zum Stiften anstiften: 1851-1989
 
Stadtarchiv / Stadt Münster
Armut Vom Stiften Offene Armenfürsorge Leben in Armenhäusern Orte der Wohltätigkeit
Frühe Neuzeit: 1553-1632

• Gertrud Schade 1553
• Borchard Heerde 1577
• Bernhard Bleiken 1592
• Dietrich Zumsande 1632

Catharina Horstmanns, Stifterin 1559 [Bildnachweis]
Zwischen 1500 und 1600 veränderte sich das Stiftungsverhalten grundlegend. Wurde im Mittelalter noch überwiegend für geistliche Zwecke gestiftet, so nahm ab etwa 1550 die Höhe der Zuwendungen zugunsten der Armen in Münster deutlich zu. Die Vermächtnisse für die Armen überstiegen immer häufiger die Stiftungen für religiöse Zwecke. Dies war um 1540 nur bei einem Drittel der Testamente, um 1570 aber bei vier Fünfteln der Testamente der Fall.
Die Witwe Catharina Horstmanns vermachte in ihrem Testament von 1559 den Armen 200 Taler und einen Teilerlös aus dem Verkauf ihres Hauses. Die Legate zugunsten religiöser Zwecke betrugen lediglich 41 Taler.
Der Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit hatte sich deutlich verschoben. Die Förderung einzelner Armenhäuser und die gezielte Unterstützung bestimmter Armenbelange (Waisenhilfe, Studienstipendien) gewannen weiter an Bedeutung.


Gertrud Schade 1553

Urkundenkartons der Stiftung Schade im Stadtarchiv [Bildnachweis]
Gertrud Schade war die Witwe des Verwalters des reichen Aegidiiklosters. Sie hinterließ große Kapitalmengen zugunsten der sogenannten Hausarmen, also derjenigen Armen, die nicht bettelten und nicht in Armenhäusern lebten, sondern im eigenen Haus wohnten. In ihrem Testament bestimmte sie den gesamten unvergebenen Rest ihres Nachlasses für soziale Zwecke.
Der Umfang der genauer bezeichneten Nachlassenschaft an Haus- und Grundbesitz, reichem Inventar, vielerlei Wertgegenständen und Kapitalvermögen in Höhe von 2000 Gulden lässt darauf schließen, dass es sich bei der Zuwendung zugunsten der Armen um einen beachtlichen Betrag gehandelt haben muss, auch wenn der genaue Wert der Stiftung heute nicht mehr festzustellen ist.


Borchard Heerde 1577

Wappen der Familie Heerde im Fenster der Rüstkammer des Rathauses [Bildnachweis]
In seinem eigenhändig unterschriebenen Testament aus dem Jahr 1577 stiftete der Kaufmann Borchard Heerde den städtischen Armen 4000 Reichstaler. Das Kapital sollte nach dem Tod seiner Frau angelegt werden. Die Verwaltung war dem Pastor der Lambertikirche, einem Ratsherrn und einem Familienangehörigen zu übertragen. Die sich aus dem Kapital ergebende jährliche Rente von 200 Reichstalern sollte den Armen in wöchentlichen Beträgen von drei bis vier Talern verteilt werden.
Aber Borchard Heerde hinterließ den Armen noch mehr. Nach seinem Tod sollte eine Brotverteilung an alle Armen der Stadt erfolgen. Für das Armenhaus an der Wegesende sah er 50 Taler vor. Schließlich erhielten die Armen aller Armenhäuser pro Person einen "lübischen Schilling", was dem Wert mehrerer Weißbrote entsprach.
Betrachtet man die Gesamtsumme seiner Armenlegate von 4050 Talern, so ergibt sich, dass sie erheblich höher waren als die religiösen Vermächtnisse. Diese beliefen sich lediglich auf einen Betrag von 50 Talern. Borchard Heerde ist somit ein typisches Beispiel für seine Zeit, in der die Zuwendungen zugunsten der Armen an Bedeutung gewannen.


Bernhard Bleiken 1592

Die Servatiikirche, hier wirkte der Stifter Bernhard Bleiken [Bildnachweis]
Der Stiftung Bleiken liegen mehrere testamentarische Bestimmungen des Vikars an der Sevatiikirche, Bernhard Bleiken, zugrunde. Bereits 1587 legte er fest, dass die Elenden Aegidii, Lamberti, Überwasser und Martini jeweils 500 Reichstaler zur Verpflegung der Pestkranken erhalten sollen. Am 29. September 1592, kurz vor seinem Tod, fügte er seinem letzten Willen weitere Verordnungen hinzu. So vermachte er den Armen zusätzlich 1000 Reichstaler. Auch die Stadtwache erhielt 1000 Reichstaler, um den unvermögenden Leuten das Wachehalten zu ermöglichen. Schließlich stellte der Vikar 1000 Reichstaler für den Wegebau in und um Münster zur Verfügung.
Bernhard Bleiken bestimmte, dass die Unterstützung der Armen aus den Erträgen der 1000 Reichstalern "nach Ordnung wie Margarethen Zur Linden Testament und letzter Wille ausgerichtet sollen außgespendet, gedeilt und gegeben werden". Diese hatte in ihrem Testament von 1538 angeordnet, dass ihre Stiftung der Förderung von Mägden, Lehrlingen oder Studenten genutzt werden solle.
Aufgrund des gleichen Stiftungszwecks wurden die beiden Stiftungen bereits kurze Zeit nach dem Tod Bleikens zusammengelegt.


Dietrich Zumsande 1632

Der Stiftername als Straßenname [Bildnachweis]
Die Stiftung Zumsande geht auf das Testament des Juristen und Ratsherrn Dietrich Zumsande (gest. 8. Februar 1632) vom 17. Juli 1631 zurück. Er verfügte, dass seine Zuwendung zur Unterstützung armer Bürger und zur Ausbildung Jugendlicher verwendet werden sollte. Die Aufsicht über das Erbe war den Bürgermeistern zu übertragen. Am 10. Mai 1633 erfolgte die Bestätigung dieser Stiftung durch den Rat von Münster.
Zwischenzeitlich wurde die Zumsande-Stiftung gemeinsam mit anderen Armen- und Studienstiftungen verwaltet. Sie existiert noch heute in der Zumsande-Plönies-Stiftung, deren Vermögen sich aber nach Inflationen und Währungsreform nur noch auf 13.100 DM beläuft.
Wegen des geringen Kapitals wird die Stiftung seit einigen Jahren dazu genutzt, Bücherpreise an Schülerinnen und Schüler des Paulinums oder anderer katholischer Schulen in Münster zu vergeben.


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