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Die Armenkommission |
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Anfänge Veränderungen Armenvorstände Prüfung der Bedürftigkeit
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Anfänge
Der preußische Kriegs- und Domänenrat Friedrich Ribbentrop hatte die erste Armenkommission am 10. November 1804 eingesetzt. Diese hatte ihre Arbeit sofort aufgenommen. Erste Beschlüsse betrafen die Dezentralisierung der öffentlichen Austeilung der Almosen und die Aufteilung der Stadt in zwölf Armenbezirke. Die Zahl der Bezirke erhöhte sich in den nächsten Jahrzehnten immer mehr. Im Jahr 1842 gab es 29 und im Jahr 1883 schließlich 66 Armenbezirke. Nach 1815 kam es zur Konstituierung einer zweiten Armenkommission mit zehn Mitgliedern. Sie arbeitete bis 1817 und wurde dann aufgrund von Verwaltungsveränderungen der preußischen Provinzialbehörden aufgelöst. Die dritte Armenkommission unter dem Vorsitz von Ferdinand August Graf von Spiegel hatte länger Bestand. |
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Veränderungen
Durch den Anschluss der Fürsorgeverwaltung an die Stadtverwaltung geriet die Armenkommission allmählich ganz unter den Einfluss des Magistrats. Die anhaltenden Finanzierungsprobleme im Fürsorgewesen lösten sich erst mit der Einführung des sogenannten Elberfelder Systems (1. September 1894), das das Zusammenwirken der älteren städtischen und privaten Stiftungen mit neuen bürgerschaftlichen Initiativen, vor allem den karitativen Vereinen, vorsah. Die Vereinheitlichung der Armenfürsorge war die bezweckte Folge. Mit der Einführung des Kriegswohlfahrtsausschusses (Jahreswende 1914/1915) kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Armenkommission noch weiter aus der Verantwortung für die städtische Sozialpolitik herausgedrängt. |
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Armenvorstände
Die Bedürftigkeitsprüfungen der Armen und die Austeilungen der Almosen wurden von Bürgern übernommen, die nicht die geringste Entschädigung dafür erhielten. 1805 amtierte in jedem der zwölf Armenbezirke nur ein einziger Pfleger, der damit gleichzeitig der Vorsteher des Bezirks war (Armenvorstand). Eine wichtige Aufgabe der ersten Armenvorstände (seit 1805) war die Durchführung der Donnerstagskollekte. Die Zahl der Armenpfleger erhöhte sich im Laufe der Jahre ständig. 1894 gab es 583 Armenpfleger. Längst wirkten in jedem Bezirk mehrere Armenpfleger. Es war nicht immer leicht, eine ausreichende Zahl von Bürgern für die ehrenamtliche, belastende Aufgabe als Armenpfleger zu gewinnen. |
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Prüfung der Bedürftigkeit
Die Armenvorstände hatten die persönliche Notlage der Antragssteller durch eine Untersuchung der häuslichen Verhältnisse umfassend zu ermitteln. Stellten die Armenvorstände Betteln, Branntweingenuss, Vagabundieren, Faulheit oder schlechte Erziehung der Kinder fest, war das Unterstützungsgesuch abzulehnen. Die Armenvorstände konnten ohne Einschaltung der Armenkommission darüber befinden, ob eine fortlaufende oder eine vorübergehende Unterstützung, die in der Regel drei Monate galt, gezahlt werden sollte. Die Unterstützung (Schulgeld, Brennmaterial, Nahrungsmittel) erfolgte ausschließlich durch die Armenvorstände. Geldbeträge wurden nur in kleinen Raten ausgezahlt. |
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