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Private und öffentliche Fürsorge |
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Konfessionelle Vereine Karitative Vereine Soziale Vereine Stiftungen und Sozialgesetzgebung Das "Elberfelder System"
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Konfessionelle Vereine
Für den kleineren evangelischen Teil der Stadtbevölkerung war 1824 der "Evangelische Frauenverein" und nach 1850 der sogenannte "Pfennigverein" und der "Diakonissenverein" gegründet worden. In der jüdischen Gemeinde waren 1842 der "Israelitische Frauenverein" und 1847 der "Israelitische Wohltätigkeitsverein" entstanden. |
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Karitative Vereine
Getreu dem französischen Motto "Allons aux pauvres!" (Lasst uns zu den Armen gehen) kümmerten sich die Mitglieder des Vereins um arme Familien, halfen ihnen durch materielle Unterstützung und standen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus beteiligte sich der Zusammenschluss seit 1857 an der Fürsorge der Kinder und der Unterhaltung der "Kinderbewahranstalten". Als sein Pendant verstand sich der 1851 gegründete "Elisabeth-Verein", der weiblichen Mitgliedern vorbehalten war. Beide bestimmten in der Folgezeit die Aktivitäten der privaten karitativen Fürsorge. Zwischen dem "Vincenz-Verein" und der Kommunalverwaltung bestanden enge Bindungen. Führende Mitglieder von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, wie Adolph Schmedding, Karl Windthorst oder Bernhard Wuermeling, waren im Verein in leitender Position tätig. Domkapitular Hermann Rüping (1844-1919) stand ebenfalls über einen langen Zeitraum im Vincenzverein an führender Position. |
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Soziale Vereine
Neben den konfessionellen und karitativen Vereinigungen gab es in Münster schon vor 1900 auch zahlreiche soziale Vereine, die ebenfalls die arme Bevölkerung in verschiedenen Bereichen unterstützten. So wirkten zu Beginn der Weimarer Republik 1918 in der Stadt 16 verschiedene Frauenvereine, die als Träger der privaten Wohlfahrt arbeiteten. Der Eisenbahn-Frauenverein, der Israelitische Frauenverein, der Rheinisch-Westfälische Frauenverband und der Verein der Freundinnen junger Mädchen sind hier als wichtige Beispiele anzuführen. Neben den Frauenvereinen und vielen weiteren Vereinen leistete die "Münsterische Gefängnisgesellschaft" wichtige soziale Arbeit. Sie verstand sich als Tochterverein der überkonfessionellen "Rheinisch-Westfälischen Gefängnisgesellschaft" von 1826. Prominente Fürsprecher, wie Erzbischof Graf Spiegel, Caspar Max von Droste-Vischering und der spätere Oberbürgermeister Johann Hermann Hüffer gründeten diesen Verein schon im Jahr 1830. Vereinsziel war die Betreuung und Unterstützung entlassener Strafgefangener und deren Familien. |
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Stiftungen und Sozialgesetzgebung
In der Heimerziehung und bei der Behandlung spezieller Erkrankungen suchte der preußische Staat schon um 1875 die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Da die bisherigen traditionellen konfessionellen Pflegeanstalten nur teilweise die ihnen übertragenen Aufgaben in der Kranken- und Behindertenfürsorge erfüllen konnten, wurden Provinzialverbände unter Förderung des preußischen Staates gegründet. Sie organisierten fachliche Pflege in den Kliniken und Heilanstalten und übernahmen weitere Aufgaben in der sozialen Fürsorge. Teilweise delegierten sie die Aufgaben wieder an die privaten Träger. |
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Das "Elberfelder System"
Aufgrund rasant steigender Fürsorgekosten musste die Stadt ab 1880 für ihr System der Armenhilfe neue Finanzierungsmodelle entwickeln. Das "Elberfelder System" (benannt nach der Stadt Elberfeld, heute Wuppertal) versprach eine gute Lösung der Probleme. Es wurde 1894 in Münster eingeführt. Das Elberfelder System regelte das Zusammenwirken von städtischer und privater Wohltätigkeit. Der Kontakt zwischen Armenpflegern und Bedürftigen wurde wesentlich intensiviert. Die Pflegerschaft wurde verstärkt, so konnten die Armenbesuche in kürzeren Abständen stattfinden. Von nun an übten 205 Armenpfleger und Armenvorstände (Vorsteher der Armenbezirke) ihr Amt aus. Nach dem Elberfelder System wurden die Höchstsätze der Unterstützung festgelegt. Wenn das Einkommen eines Bedürftigen den Höchstsatz nicht erreichte, wurde der Differenzbetrag als Unterstützung gewährt. Überstiegen die Einkünfte eines Bedürftigen diesen Satz aber, so blieb der Bittsteller von öffentlichen Beihilfen in der Regel ausgeschlossen. Insgesamt setzte damit eine wesentlich genauere Untersuchung der individuellen Situation der Antragsteller und Empfänger ein. Ziel der Armenverwaltung nach dem Elberfelder System war auch die (Wieder-)Eingliederung der arbeitsfähigen Bittsteller in den Arbeitsprozess nach dem Motto "Arbeit statt Almosen". Der Erfolg des Elberfelder Systems, die Reduzierung der Kosten der Armenfürsorge, blieb auch in Münster nicht aus. |
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