'Dem Allgemeinen Kriegsdepartment in Berlin antwortete der Magistrat, daß der Flugstützpunkt (Loddenheide) für 5 bis 6 Flugzeuge (je nach Größe) betriebsfertig sei.'
Umfangreiche Kriegsbeute (Feldgeschütze, Munitionswagen oder Kraftwagen) lagert auf dem Platz am Buddenturm. Französische Kriegsgefangene müssen im Dezember 1914 ihr eigenes Kriegsmaterial zum Güterbahnhof bringen, von wo es zur Aufarbeitung in die Kruppsche Geschützfabrik in Essen gebracht wird.
'In der Mittagsstunde wurde die erste Siegesbeute vom Güterbahnhof durch die belebten Straßen zum Artillerie-Depot Steinfurterstraße gefahren, unterwegs oft mit Hurra begrüßt. Die 14 Rohrrücklaufgeschütze und 14 Munitionswagen waren von dem Osnabrücker Infanterieregiment Nr. 78 erobert worden.'
'Eine interessante Kriegsarbeit wurde auf dem Kriegsbahnhof ausgeführt. Vom Generalkommando wurden sämtliche verfügbaren Truppen der Garnison dorthin befohlen, um die in mehreren Eisenbahnzügen eingetroffene Kriegsbeute auszuladen. 500 Mann und etwa 100 Franzosen [Kriegsgefangene] entluden große, schwere Geschützräder, Maschinengewehre, Munitionswagen und schwere Festungsgeschütze. Zahlreiche Waggons waren mit schweren Lederballen oder verarbeitetem Leder gefüllt; einige Wagen enthielten beschädigte Montagestücke unseres Heeres. Aus Mangel an Raum mußte schließlich eine lange Reihe von Geschützen, Protzen und Munitionswagen bis in die Hafen- und Bahnhofstraße aufgefahren werden.' 'Außer in das Artillerie-Depot an der Grevener Straße und in die Depothalle am Neuplatz wird ein großer Teil der umfangreichen Kriegsbeute, die gestern am Güterbahnhof ausgeladen ist, auf den großen freien Platz am Buddenturm, den ,Bocksplatz’, gefahren, französische und englische Geschütze, Munitionswagen und Kraftfahrzeuge.'
'Im Fenster der Geschäftsstelle des Münsterischen Anzeigers am Michaelisplatz sind 4 englische Infanterie-Dum-Dum-Geschosse ausgestellt. Ihre Verwendung auch auf französischer Seite ist in diesem Kriege amtlich oft festgestellt worden, trotzdem die Haager Konvention den Gebrauch von Explosivgeschossen und Querschlägern ernstlichst verbietet.'