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Eine junge Magd, Figur der astronomischen Uhr im Dom
[Bildnachweis] |
Margareta tor Lynden schuf 1538 die erste bürgerliche
Kapitalstiftung in Münster, die nicht als Zustiftung in eine
bestehende Stiftung eingebracht wurde, sondern unter der Verwaltung
durch den älteren Kirchenprovisor der Aegidiipfarrei und den
älteren Bürgermeister selbständig blieb. Sie wurde
später als Stiftung Zurlinden durch den Rat verwaltet. Zweck
der Stiftung war es, aus einem Kapital von vermutlich 340 Goldgulden
(was dem Wert eines Hauses mittlerer Größe entsprach)
jährlich einer jungen Frau durch eine Aussteuerbeihilfe in Höhe
von 17 Gulden das Heiraten oder mit diesem Geld einem Jungen die Lehre
oder einem jugendlichen Kleriker die Lateinschule zu ermöglichen.
Die Förderung der jungen Frauen steht an erster Stelle und hatte
den Vorrang.
Wesentlich mehr gab 1546 der sehr vermögende Domherr
Melchior von Büren. Aus einem Kapital von 2000 Goldgulden
sollte der jährliche Ertrag von 100 Gulden wie folgt verteilt werden:
Verschiedene Klostergemeinschaften der Franzikaner-Observanten in
Westfalen erhielten zusammen 40 Gulden, die übrigen 60 Gulden
sollten an heiratswillige junge Frauen und an sogenannte Hausarme
(in ihrem eigenen Haus lebende Arme) verteilt werden. Wenn man annimmt,
dass von den 60 Gulden die Hälfte in die Aussteuerbeihilfen
ging, so standen aus der Stiftung Melchiors von Büren jährlich
30 Gulden, hingegen aus der Stiftung Zurlinden vielleicht nur alle drei Jahre
17 Gulden für Aussteuerbeihilfen zur Verfügung.
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