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Das Studium finanzieren |
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Die Stifterin hatte allerdings in ihrem Testament 400 Goldgulden nicht speziell für Studenten, sondern "rechten bekannten armen Leuten in der Stadt Münster" hinterlassen. Ihre Testamentsexekutoren sollten mit Unterstützung durch Bürgermeister und Rat die Erträge des Kapitals den Armen jährlich aushändigen. Der Stiftungszweck wurde also erst durch Bürgermeister und Rat genauer bestimmt. Auf die Gründung der Stipendienstiftung hatte der Rat viele Jahre hingearbeitet, indem er die jährlichen Erträge zunächst nicht ausgab, sondern zur Vermehrung des Kapitals mit anlegte. Erst nach Verdoppelung des Kapitals gründete er die Stiftung. Die Stipendiaten mussten, so die Gründungsurkunde vom 18. April 1586, arme, ehelich geborene Bürgerskinder der Stadt sein. Sie mussten guten Verstandes und züchtigen, ehrbaren Lebens sein und darüber ein Zeugnis des Schulrektors vorlegen. Darüber hinaus behielt sich der Rat vor, selbst eine Prüfung der Bewerber vorzunehmen. Die Stipendien sollten bis zum Studienende gezahlt werden, vorausgesetzt, dass sich die Stipendiaten "in der alter, und in diesser stadt herprachter catholischer Religion sich verhalten". Im 17. Jahrhundert folgten weitere Studienstiftungen. Eine von ihnen, die Stiftung des Ratsherrn Dietrich Zumsande von 1632, besteht noch heute. |
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