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Viel Geld: Kapitalstiftungen
 
Stadtarchiv / Stadt Münster
Armut Vom Stiften Offene Armenfürsorge Leben in Armenhäusern Orte der Wohltätigkeit
Waisen aufnehmen
Titel der Gründungsurkunde des Waisenhauses, 1592 [Bildnachweis]
Keine Stadt wird elternlose Kinder sich selbst überlassen haben, auch wenn es kein Waisenhaus gab. Verwandte und Nachbarn haben die Waisen aufgenommen. Es gehörte auch zu den Aufgaben der öffentlichen Armenfürsorge, Unterhalt an Pflegeeltern zu zahlen. Obwohl dieses System der Waisenfürsorge auch in Münster funktionierte, entschloss sich ein wohlhabendes, aber kinderloses Ehepaar ohne Leibeserben, die elternlosen Kinder der Stadt zu Erben einzusetzen. Der langjährige Ratsherr Johann Verendorp und seine Ehefrau Margareta Plate stifteten in ihrem Testament vom 15. Januar 1592 ein Waisenhaus.
Mit der Begründung, dass es in Münster bereits zahlreiche geistliche Kollegien, Kanonikate, Klöster, Stifte und Benefizien sowie Elemosinen, Hospitäler und Armenhäuser gebe, stifteten sie ein Waisenhaus für zwölf eheliche Bürgerkinder. Als Grundstockvermögen hinterließen sie 1000 Reichstaler sowie den Erlös aus dem Verkauf ihrer beweglichen Güter. Sie gaben in ihrem Testament der Hoffnung Ausdruck, dass weitere Förderung durch Zustiftungen erfolgen würde. Den Waisen sollten Tuch, Brot und andere Almosen durch die Almosenprovisoren gegeben werden, doch sollte ihnen auch erlaubt sein, vormittags zwischen acht und neun und nachmittags zwischen drei und vier Uhr von Haus zu Haus zu gehen und um Almosen zu bitten. Im Waisenhaus sollte ein Ehepaar eingestellt und damit beauftragt werden, die Kinder zu betreuen, im Lesen und Schreiben zu unterrichten, ihre Kleider zu waschen und das Haus zu beheizen.
Schon am 20. Juli 1592 hat der Rat die Gründungsurkunde des Waisenhauses ausgestellt. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus besteht noch heute. Sie ist fördernd in der Jugendhilfe tätig.


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